[ Auszug: (1) Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich
nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und
Umfang der ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]